Wir führen unser Reisebüro im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Einige Mitarbeiter werden sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die GmbH tätig. Der Inhaber der Einzelfirma ist an der GmbH maßgeblich beteiligt. Anlässlich einer Außenprüfung will der Prüfer nun die auf die GmbH entfallenden anteiligen Gehaltsaufwendungen bei der GmbH nicht zum Betriebsausgabenabzug zulassen. Begründung: In Höhe der anteiligen Gehaltsaufwendungen liege eine verdeckte Einlage des GmbH-Gesellschafters vor, so dass diese Gehaltsbestandteile nicht absetzbar seien.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-07-01 |
Seiten 13 - 14
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