Die EU-Kommission hat in ihrem Fact Sheet vom 28.4.2016 u.a. mitgeteilt, dass Deutschland seine Umsatzsteuer-Vorschriften für die grenzüberschreitende Personenbeförderung ändern müsse. Dabei argumentiert sie formal korrekt, aber leider ohne gewogenes Praxisaugenmaß. Betroffen sind die Vereinfachungsregelungen der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (§§ 2 ff. UStDV) sowie die weiteren Ausführungsbestimmungen im Umsatzsteueranwendungserlass (Abschn. 3b.1 UStAE).
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