Ausländische Personenbeförderer müssen für innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union befahrene Strecken Umsatzsteuer deklarieren (Abgabe von Steuer-Erklärungen) und abführen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu Lasten Österreichs entschieden (Urteil vom 29.6.2006, Rs. C 128/05).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-04-01 |
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