Die Margenbesteuerung – geregelt in § 25 UStG und basierend auf EU-einheitlichen Vorgaben in Art. 306 ff der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) – ist für viele Reiseunternehmer zumindest partiell ein „Buch mit sieben Siegeln“. Häufig wird die Umsatzsteuerbelastung von Reisepreisen aus diesem Grunde zu hoch oder zu niedrig kalkuliert. Die Nettomarge (= EU-Bruttomarge abzgl. Margensteuer) fällt dann unzureichend aus, und anlässlich von Betriebsprüfungen kommt es zu unkalkulierten Steuernachforderungen. Dabei ist die Ermittlung der Margensteuer, wie die nachfolgende Berechnungsübersicht zeigt, tendenziell einfach strukturiert.
Fehler bei der Berechnung der Margensteuer bzw. bei der Abgrenzung zur Regelbesteuerung können sich über Jahre zu einem existenziellen Risiko summieren. Die nachfolgend zusammengefassten Grundregeln sollen helfen, die Umsatzsteuerbelastung von Reiseleistungen zutreffend zu ermitteln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-11-20 |
Seiten 10 - 15
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