Die Anfrage eines Reisebüro-Unternehmers betrifft eine häufig vorkommende Fallgestaltung: Neben dem Vermittlungsgeschäft für Reiseveranstalter und sonstige Leistungsträger werden eigene Gruppenreisen angeboten, um
– Umsatz und Rendite zu verbessern (regelmäßig fällt der Regieertrag höher aus als die Durchschnittsprovision) sowie
– durch Kundenbindung sukzessive eine Stammkundschaft zu gewinnen.
Oft wird übersehen, dass die bei eigenen Gruppenreisen anzuwendende Margenbesteuerung nach § 25 Umsatzsteuergesetz (UStG) die Rendite mindern kann. Weithin unbekannt ist, wie brutto (mit Provisionsabschlägen) abgerechnete Eingangs- und Ausgangsleistungen bei der Margensteuer-Ermittlung zu berücksichtigen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-01 |
Seiten 5 - 8
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