Durch geschäftlichen Einsatz verdiente Handelsvertreterprovision, die im Nachhinein wegfällt, ist besonders ärgerlich. Einen solchen Fall hat der BGH kürzlich wie folgt entschieden: „Ein Reisevermittler hat keinen Anspruch auf Handelsvertreterprovision, wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, weil die dem Kunden mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-12-08 |
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