Zum 1.1.2011 sind einige umsatzsteuerlich relevante Änderungen in Kraft getreten, die im Wesentlichen durch das Jahressteuergesetz 2010 initiiert sind. Hinzuweisen ist insbesondere auf eine Anpassung in den Steuerhinterziehungsvorschriften der Abgabenordnung (AO): Die Gegenseitigkeitserfordernisse in § 370 Abs. 6 AO sind ersatzlos gestrichen worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-02-15 |
Seiten 16 - 17
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