Am 11.5.2023 veröffentlichte der BFH sein Urteil zur Hinzurechnung von Sponsoringaufwendungen (BFH vom 23.3.2023, Az.: III R 5/22, Leitsätze s. S. 3 in diesem Heft). Die Entscheidung enthält – auch für den Autor – einige Überraschungen. Hatte das FG Niedersachsen jedenfalls in einem Teilbereich überzeugend die Hinzurechnung begründet, beschreitet der BFH – erfreulicherweise – einen anderen Weg und stellt sich insgesamt nicht nur der Vorinstanz, sondern auch der Finanzverwaltung entgegen. Er beantwortet Fragen, denen er noch im Reiseveranstalterurteil (Urteil vom 25.7.2019, Az.: III R 20/16) auswich. Mit der Entscheidung erteilt der BFH der von der Finanzverwaltung im OFL-Erlass vom 2.7.2012 (i.d.F. vom 6.4.2022, BStBl. I 2022 S. 630) favorisierten These von der grundsätzlichen Trennbarkeit von Leistungsbestandteilen und der Geprägetheorie eine Absage.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.06.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-09 |
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