Die spannendsten fiskalischen Geschichten schreibt immer noch eine altbekannte Autorengruppe, nämlich die der übereifrigen Betriebsprüfer. So geschehen jüngst am Beispiel der Einlagerungsgebühren für Reifen – ein Thema, das nicht nur Autohäuser, sondern auch Busunternehmer und letztlich jedes in Deutschland ansässige Unternehmen betrifft, welches einen Fuhrpark unterhält und die Sommer- und Winter-Pneus seiner betrieblichen Fahrzeuge – wie es heute üblich ist – einem Dienstleister mit dem Zweck der Aufbewahrung in die Obhut überantwortet. Das jetzt Interessante an diesem durch die OFD Magdeburg und die OFD NRW bereits in den Jahren 2012 und 2014 gelösten Fall sind nicht unbeachtliche Parallelen zum Hoteleinkauf.
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