Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung für einen Dreijahreszeitraum bei einem Imbissbetreiber erhob der Prüfer diverse Feststellungen. Diese beinhalteten u.a., dass eine Getränkepfandgelderstattung von rund 12 € nicht im Kassenbericht und der Gewinnermittlung erfasst wurde. Barumsätze eines bestimmten Tages seien nicht vollständig in den vorliegenden Bons dieses Tages enthalten; hier fehlte ein Umsatz von rund 11 €. Ferner wurde bemängelt, dass ein Bratwursteinkauf zwar am 8. April im Kassenbericht erfasst wurde, jedoch erst am 9. April bezahlt worden sei. Außerdem war dem Prüfer aufgefallen, dass der Einkauf einer Küchenmaschine als Barausgabe im Kassenbericht erfasst worden war, tatsächlich die Bezahlung aber unbar per Paypal erfolgte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-30 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: