Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung für einen Dreijahreszeitraum bei einem Imbissbetreiber erhob der Prüfer diverse Feststellungen. Diese beinhalteten u.a., dass eine Getränkepfandgelderstattung von rund 12 € nicht im Kassenbericht und der Gewinnermittlung erfasst wurde. Barumsätze eines bestimmten Tages seien nicht vollständig in den vorliegenden Bons dieses Tages enthalten; hier fehlte ein Umsatz von rund 11 €. Ferner wurde bemängelt, dass ein Bratwursteinkauf zwar am 8. April im Kassenbericht erfasst wurde, jedoch erst am 9. April bezahlt worden sei. Außerdem war dem Prüfer aufgefallen, dass der Einkauf einer Küchenmaschine als Barausgabe im Kassenbericht erfasst worden war, tatsächlich die Bezahlung aber unbar per Paypal erfolgte.
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