Über die bislang offene – aus Sicht der Tourismusindustrie allerdings ganz eindeutig zu verneinende – Rechtsfrage, ob bei Reiseveranstaltern der Hoteleinkauf einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegt und dementsprechend ab 2008 erhebliche steuerliche Mehrkosten verursacht, ist bereits ausführlich in einem Grundsatzbeitrag in SRTour 10/2011 S. 6 ff. berichtet worden. Bekanntlich hatten sich die Verbände an die obersten Finanzbehörden der Länder und das BMF gewandt, um eine entsprechende Klarstellung zu erreichen: Reiseveranstalter als „Händler mit Übernachtungsleistungen“ können schon dem Grunde nach nicht mit Finanzierungsaufwendungen für fiktives Anlagevermögen einer Gewerbesteuerhinzurechnung unterliegen! Aber: Das Gegenteil ist nun eingetreten.
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