Für eine geschäftliche Übernachtung hat uns das Hotel eine Kleinbetragsrechnung wie folgt ausgefertigt:
Übernachtung mit Frühstück gesamt 150,00 €
Mehrwertsteuer 7% 7,85 €
Mehrwertsteuer 19% 4,79 €
Neben dem Rechnungsdatum ist auch das Hotel mit Anschrift und USt-IdNr. aufgeführt. Unsere Buchhalterin hat diese Rechnung anstandslos mit Vorsteuerabzug 7% und 19% verbucht. Dagegen erhebt unser Steuerberater „Einspruch“, weil seines Erachtens keine Steuerbeträge in einer Kleinbetragsrechnung genannt werden dürfen, stattdessen aber der Bruttopreis getrennt nach Übernachtung (7%) und Frühstück (19%) ausgewiesen werden muss. Offenbar sind die Steuerbeträge korrekt ausgerechnet. Reicht das nicht für den Vorsteuerabzug?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-09 |
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