Unsere Mandantin, ein deutsches Reisebüro aus Hamburg (RB HH), vermittelt weltweit Hotelübernachtungen und erhält hierfür von Hotels in Deutschland, Europa und Übersee regelmäßig Vermittlungsprovisionen (sog. „Commissions“). Für das Inkasso sämtlicher Hotelvermittlungsentgelte nutzt sie einen externen Dienstleister aus Norwegen, der in einer monatlichen Abrechnung die „Collected Commissions“ der Hotels sowie seine eigene „Transaction Fee“ in einem „Commission Overview“ genannten Dokument zur Verfügung stellt. In dieser Monatsübersicht, die erkennbar keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechts darstellt, werden für das jeweilige Hotel das Land, die erzielte Provision sowie das Dienstleistungsentgelt des externen Anbieters pro Vorgang aufgelistet. Weitere Hinweise dazu, ob es sich bei den mitgeteilten Zahlen um Brutto- oder Nettobeträge handelt und/oder ob ggf. das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) anwendbar sein müsste, enthält diese Übersicht nicht. Wie verhalten wir uns bei der Verbuchung der Commissions abzüglich Transaction Fee buchhalterisch korrekt? Ist die Transaction Fee gewissermaßen als negatives Vermittlungsentgelt mit den Collected Commissions verrechenbar?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-08 |
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