Unsere Mandantin, ein deutsches Reisebüro aus Hamburg (RB HH), vermittelt weltweit Hotelübernachtungen und erhält hierfür von Hotels in Deutschland, Europa und Übersee regelmäßig Vermittlungsprovisionen (sog. „Commissions“). Für das Inkasso sämtlicher Hotelvermittlungsentgelte nutzt sie einen externen Dienstleister aus Norwegen, der in einer monatlichen Abrechnung die „Collected Commissions“ der Hotels sowie seine eigene „Transaction Fee“ in einem „Commission Overview“ genannten Dokument zur Verfügung stellt. In dieser Monatsübersicht, die erkennbar keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechts darstellt, werden für das jeweilige Hotel das Land, die erzielte Provision sowie das Dienstleistungsentgelt des externen Anbieters pro Vorgang aufgelistet. Weitere Hinweise dazu, ob es sich bei den mitgeteilten Zahlen um Brutto- oder Nettobeträge handelt und/oder ob ggf. das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) anwendbar sein müsste, enthält diese Übersicht nicht. Wie verhalten wir uns bei der Verbuchung der Commissions abzüglich Transaction Fee buchhalterisch korrekt? Ist die Transaction Fee gewissermaßen als negatives Vermittlungsentgelt mit den Collected Commissions verrechenbar?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-08 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: