Im Rahmen der Anschaffung eines Immobilienobjekts ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises in die Wertanteile für den Grund und Boden (GruBo) sowie das Gebäude ein Zankapfel besonderer Art. Wegen der Abschreibungsmöglichkeiten strebt der neue Eigentümer (z.B. eines Hotels oder einer Ferienwohnung) einen möglichst hohen Gebäudewert an, während die Finanzverwaltung oft den Grundstückswert höher angesetzt sehen will. Welches Wertermittlungsverfahren anzuwenden ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden. Ein Vorrang bestimmter Wertermittlungsverfahren für bestimmte Gebäudearten besteht gem. einem kürzlich veröffentlichten BFH-Urteil, in dem es um eine Ferienwohnung ging, nicht.
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