Inländischer Bahntransfer – Umsatzsteuer bei Rail & Fly-Tickets
Unser Reisebüro verkauft Rail & Fly-Tickets als Unteragent eines Consolidators. Trotz mehrfacher Anfragen ist dieser nicht bereit, die Umsatzsteuer wie bei Inlandsflügen auf seinen Rechnungen auszuweisen. Wir berechnen daher unseren Kunden den Einkaufspreis der Tickets zuzüglich 16 Prozent Umsatzsteuer. Weil vielfach ohne Umsatzsteuer fakturiert wird, sind wir mit dieser Preisgestaltung nicht wettbewerbsfähig. Offensichtlich liegt hier ein Systemfehler vor.
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