Aktuell bestimmt die Insolvenz von AirBerlin die Diskussion um die Rechte der betroffenen Fluggäste. Parallel sind Flugreisende aber auch von weiteren Insolvenzen wie Alitalia, VIM-AVIA u.a. betroffen. Gerade erst hatte der BGH in mehreren Urteilen (vom 16.2.2016, Az.: X ZR 97/14 – 98/14 – 5/15) allen Fluggesellschaften das Inkasso des gesamten Ticket-Entgelts zum Zeitpunkt der Buchung ohne eigene Insolvenzabsicherung genehmigt – im Gegensatz zu der Insolvenzabsicherungspflicht der Pauschalreise-Veranstalter und deren Vorkasse mit Sicherungsschein (§ 651k BGB bzw. künftig §§ 651r bis 651t BGB). Wie sind vor diesem Hintergrund die Rechtspositionen von AirBerlin-Kunden nach Eröffnung der Planinsolvenz der Fluggesellschaft?
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