Die Bundesregierung plant eine bis zum 31.12.2023 laufende Sonderregelung bei der Insolvenzantragspflicht. Die Änderungen werden mit den derzeitigen „Verhältnissen und Entwicklungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten“ begründet, da diese nicht nur die aktuelle finanzielle Situation von Unternehmen belasten, sondern auch deren vorausschauende Planung erschweren. Laut Änderungsantrag gilt das „auch für die Planungen, die das Insolvenzrecht den Geschäftsleitern haftungsbeschränkter Unternehmensträger durch die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung[…] auferlegt“.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-09 |
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