Wir sind als Reiseveranstalter spezialisiert auf Südamerika, sodass unsere Margenbesteuerung seit Gründung des Unternehmens vor über 10 Jahren schon immer auf 0,00 € lautet. Bekanntlich unterliegen Margen aus Drittlandsreisen ja nicht der deutschen Umsatzsteuer. Anlässlich der ersten bei uns durchgeführten Betriebsprüfung für die Jahre 2008-2010 kommt der Prüfer zu dem für uns und unseren Steuerberater äußerst überraschenden Ergebnis, dass unsere Insolvenzversicherung margenumsatzsteuerpflichtig sein soll. Wie ist das zu beurteilen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.10.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-11 |
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