Die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungsbündeln im Sinne der Zusammenfassung von zwei oder mehreren Leistungen zu einer Gesamtheit hat sich zu einem Grundsatzthema der Umsatzbesteuerung entwickelt. Davon betroffen ist auch die Besteuerung der Hotelverpflegung mit der Frage, ob und ggf. inwieweit diese als Nebenleistung der Beherbergung mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% oder mit dem Regelsteuersatz von 19% zu besteuern ist. Mehrere Urteile des BFH und der Finanzgerichte und eine Vielzahl von Beiträgen in der Fachliteratur (einschl. SRTour, zuletzt Grambeck, SRTour 12/2018 S. 15 ff.) haben sich mit dieser Thematik befasst und versucht, Lösungen für die Praxis zu finden. Vermutlich wird die endgültige Klarstellung aber dem EuGH vorbehalten bleiben müssen. Ein ausführlich begründetes (leider rechtskräftiges) Urteil des FG Berlin‐Brandenburg gibt nunmehr Veranlassung, den derzeitigen Stand der Diskussion kritisch zu hinterfragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-10 |
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