Frage: Als mittelständischer Reiseveranstalter (RV) sind wir Spezialist für die Zielgebiete Nordamerika und Kanada. Dies macht es uns und unserem Steuerberater bei der Margenbesteuerung sehr einfach, denn unsere Marge ist immer steuerfrei (Anm. d. Red.: Das stimmt, vgl. § 25 Abs. 2 UStG.). Die Frage ist nun, wie die Zusatzentgelte für „virtuelle Reiserücktrittsversicherungen" in Bezug auf unsere Margenbesteuerung zu beurteilen sind. Unser Steuerberater geht hier von einer steuerpflichtigen EU-Marge aus, während wir meinen, dass alles steuerfrei bleiben müsste. Was stimmt?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-12 |
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