Im Rahmen der Vermittlung von Übernachtungen gegen Provision stellen wir als mittelständisches Reisebüro ab 2010 den Leistungsort nach dem Empfängerortprinzip am Sitzort des Hotels fest. Nun wurden wir mit der Meinung konfrontiert, dass die Vermittlung von Betten in Hotels, die der Kettenhotellerie angehören, in dem Land zu besteuern ist, in dem die Hotelkette ihren Sitz hat. Müssen wir hier tatsächlich bei der Vermittlung eine Unterscheidung zwischen Ketten- und Einzelhotellerie vornehmen?
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