Reiseunternehmer, die Leistungen von sog. Kreativen verwerten, hatten spätestens zum 31.3.2011 ihre Jahresmeldung 2010 sowie ggf. einen sich ergebenden Nachzahlungsbetrag an die Künstlersozialkasse laut Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) abzuführen. Der einheitliche Abgabesatz für die Künstlersozialabgabe beträgt für 2010 (und auch für 2011) 3,9% der Summe aller an selbständige Künstler, Schriftsteller und Journalisten gezahlten Entgelte gem. § 25 KSVG (Gagen, Honorare, Tantiemen etc., inkl. Nebenkosten wie Material- oder Telefonaufwendungen).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-04-08 |
Seite 20
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