Mit dem gescheiterten Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) sollte u.a. eine Anpassung des deutschen Umsatzsteuerrechts an verbindliche EU-Vorgaben und die EuGH-Rechtsprechung vorgenommen werden (vgl. die SRTour-Berichte u.a. in Heft 04/2012 S. 6 ff. sowie in Heft 07/2012 S. 9 f.). Vom Scheitern des JStG 2013 betroffen waren auch einige umsatzsteuerliche Vorschriften mit Auswirkung für die Tourismusindustrie. Nunmehr hat der Vermittlungsausschuss am 5.6.2013 im Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) einen Kompromiss gefunden, dem Bundestag und Bundesrat kurzfristig zugestimmt haben. Dementsprechend sind u.a. die nachfolgend angesprochenen umsatzsteuerlichen Anpassungen zu beachten.
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