Die Organisation von Kanutouren für Schulklassen ist nicht von der Umsatzsteuer befreit. Der BFH hat nun endgültig entschieden, dass keine „Aufnahme“ der Jugendlichen für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke i.S. des § 4 Nr. 23 UStG vorliegt, wenn die Gesamtverantwortung bei den Lehrern verbleibt (Urteil vom 12.5.2009, s.u. www.srtourdigital.info/materialien, Az.: V R 35/07). Über das erstinstanzliche Urteil des FG Niedersachsen (vom 1.3.2007, Az.: 16 K 30/05) haben wir in SRTour 10/2007 S. 5 bereits ausführlich berichtet.
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