Hinzuschätzungen von Umsätzen sind insbesondere in der Gastronomie oft Gegenstand von Betriebsprüfungen. Die Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Hinzuschätzung war in zwei Entscheidungen zu klären, die der BFH in zwei Urteilen vom 16.12.2021 traf. Sie betreffen den gleichen Sachverhalt, aber unterschiedliche Steuerarten, und zwar im Verfahren IV R 1/18 die Einkommensteuer und im Verfahren IV R 2/18 die Umsatzsteuer.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-12 |
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