Mit der Verbreitung von sog. Social Media entwickelte sich das Berufs- und Betätigungsfeld des sog. Influencers. Auch im touristischen Bereich wird mittlerweile durch sog. Reiseblogger oder „Travel-Influencer“ an Follower zu Destinationen, Unterkünften, Events etc. berichtet. Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil der Frage des Betriebsausgabenabzugs bei diesem Personenkreis zugewendet (Urteil vom 13.11.2023, Az.: 3 K 11195/21). Es bestätigt insofern die bisherige Rechtsprechungslinie bei gemischt veranlassten Aufwendungen. Für Touristikunternehmen schafft die Entscheidung Klarheit im Umgang mit Vertragspartnern aus dem Social-Media-Bereich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-09 |
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