Kein einheitlicher Steuersatz bei einheitlicher Leistung? – Neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Die Umsatzbesteuerung von Leistungsbündeln kann sich im Einzelfall schwierig gestalten. Nach dem „Wesen eines Umsatzes“ ist zu entscheiden, ob eine einheitliche Leistung oder mehrere getrennt zu beurteilende Leistungen vorliegen. Denn daran entscheidet sich,
– wie der Leistungsort bestimmt wird und damit, ob der Umsatz umsatzsteuerbar ist,
– inwieweit Steuerbefreiungen und -begünstigungen anwendbar sind.
Liegt eine einheitliche Leistung vor, haben die Leistungsbestandteile keine selbstständige umsatzsteuerliche Bedeutung.
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