Unter dem Az.: 2 K 258/08 E lag dem Finanzgericht Münster seit 2009 eine Streitfrage zur Entscheidung vor, die wegen ihrer extrem fiskalischen Ausrichtung bei Steuerberatern und Reisebüroleitern Kopfschütteln verursacht hatte. Ein Finanzamt in NRW war nämlich zu der Überzeugung gelangt, dass Reiseeinladungen auch dann vom eingeladenen Mitarbeiter zu versteuern seien, wenn sie – aus welchen Gründen auch immer – nicht wahrgenommen werden konnten. Die Einzelheiten der Auseinandersetzung wurden in SRTour 2/2009 S. 12 dargestellt und kommentiert. Nun hat das beklagte Finanzamt – wohl auf entsprechende Hinweise des FG – kapituliert und den Einkommensteuer- Nachforderungsbescheid 2006 zurückgenommen. Damit ist geklärt, dass ein Zufluss von geldwerten Vorteilen nicht angenommen werden darf, wenn diese nicht realisiert werden konnten.
Ihr Zugang zum eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.