Wie verhält es sich eigentlich mit der Umsatzsteuer bei Flügen, wenn sich Abflug und Ziel in Deutschland befinden, aber ein Umstieg im Ausland erfolgt? Wir verkaufen beispielsweise einen Flug von Hamburg nach München über London oder Wien. Wird dies nun als Inlandsflug mit 19% besteuert oder bleiben die internationalen Flugsegmente steuerfrei?
Zu klären ist, ob ein DOM‐DOM‐Flug mit kurzem Zwischenstopp im Ausland, der einen eigentlich gewünschten Inlandsflug substituiert, möglicherweise – und das dann für beide Flugsegmente DE‐Ausland sowie Ausland‐ DE – dem Nullsatz gem. § 26 Abs. 3 UStG unterliegt. Auch wenn die Überschrift dieses Beitrags die Lösung bereits vorgibt, soll das Thema nunmehr steuersystematisch beleuchtet werden.
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