Über die Aufgabe des Aufteilungsverbots für gemischt veranlasste Reisen aufgrund des BFH-Beschlusses vom 21.9.2009 (Az.: GrS I/06) haben wir ausführlich in den SRTour-Ausgaben 7/2010 S. 13 ff. und 2/2010 S. 8 ff. berichtet. Übernimmt nun ein Arbeitgeber die Kosten einer Kur des Arbeitnehmers, kommt nach dem Urteil des BFH vom 11.3.2010 (Az.: VI R 7/08) eine Aufteilung in Arbeitslohn und eine nicht lohnsteuerpflichtige Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse allerdings nicht in Betracht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-13 |
Seiten 14 - 15
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