Frage: Konkret ging es um die Abrechnung eines Charterflugs von Malta nach Paris, über welchen ein tschechischer Dienstleister eine Rechnung mit einem (bedingten) Reverse-Charge-Hinweis ausgestellt hatte. Dazu war in der Rechnung zu lesen, dass in Deutschland, also am Sitz unseres B2B-Kunden, der die Flugleistung genutzt und zu begleichen hatte, „möglicherweise“ das Reverse-Charge-Verfahren (RC) anzuwenden sei. Unser Berater (natürliche Intelligenz (NI)) zweifelte an diesem RC-Vermerk, wissen wir doch aus der SRTour, dass internationale Flüge de facto immer unbesteuert sind, sodass eigentlich kein Raum für die Verlagerung irgendeiner Steuerschuldnerschaft auf den Business Customer gegeben ist. Mit der künstlichen Intelligenz (KI) namens Perplexity AI haben wir versucht, diese umsatzsteuerliche Grundsatzfrage im Bereich der Privatflugzeugvercharterung zu klären. Wie sind die KI-Antworten einzuordnen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2025.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-14 |
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