Zur Qualitätsbeschreibung touristischer Produkte – wie Hotels, Kreuzfahrtschiffe oder Reisebusse – gehören Klassifizierungsangaben. Wie jede programmatische Zusage oder katalogmäßige Objektbeschreibung des Reiseveranstalters werden solche Klassifizierungsmerkmale im Falle einer Buchung zum jeweiligen Inhalt des Reisevertrags. Zunächst aber betreibt der Reiseveranstalter mit seiner Klassifizierung schlicht Werbung im Sinne des Wettbewerbsrechts, dessen gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-02-15 |
Seiten 18 - 20
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