Umsatzsteuer wird gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € nicht übersteigen wird – so lautet die gemeinhin bekannte Grundregel des Umsatzsteuergesetzes. Eine aktuelle Verfügung aus der Finanzverwaltung gibt Anlass, die Besteuerung der „Mini-Unternehmer“ grundsätzlich darzustellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-15 |
Seiten 16 - 17
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