Ein Reisebüro, das gelegentlich mit Hilfe von Provisionsabgaben Kunden zur Reisebuchung animiert oder Kunden als Stammkunden für künftig zu buchende Reiseleistungen gewinnen möchte, beschäftigt sich mit der Frage, ob diese Aufwendungen des Reisebüros aus verdienter Provision möglicherweise als „Geschenke“ im Sinne des Steuerrechts nicht mehr absetzbar sein könnten, denn dann müsste neben der Umsatzsteuer auch noch Einkommensteuer aufgebracht werden. Das Reisebüro beruft sich auf eine Darstellung in der fvw 09/2018 S. 10‐11 unter dem Titel „Steuerkeule gegen Rückvergüter“, wonach der „Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros“ (VUSR) eine entsprechende Initiative verfolgt, die zur weiteren Einschränkung einer im Prinzip zulässigen Vorgehensweise führen soll. Dass eine Beurteilung dieser Art nicht mit den steuerlichen Grundsätzen übereinstimmt, zeigen die nachfolgenden Ausführungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-09 |
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