Mit „Covid‐19“ ist ein Problem entstanden, das viele Unternehmen der Tourismuswirtschaft an den Rand ihrer Existenzfähigkeit führt. Um den dadurch bedingten Ausfall von Buchungen möglichst gering zu halten, versuchen Reiseveranstalter, durch allerlei Maßnahmen Risiken auszuräumen, die ihre Kunden von einer Reisebuchung abhalten könnten. So wird z.B. zugesagt, die evtl. Kosten eines 14‐tägigen Quarantäne‐Aufenthalts anlässlich von Reisen in Risikogebiete zu übernehmen oder es wird ein „Covid‐19‐Versicherungschutz“ angeboten, der die Kosten eines Quarantäne‐Aufenthalts abdeckt. Nachstehend wird untersucht, wie Kosten dieser Art steuerlich zu behandeln sind.
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