Durch das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ wurde der Steuersatz für die Beförderung von Personen im innerdeutschen Schienenbahnverkehr mit Wirkung zum 1.1.2020 von 19% auf 7 % abgesenkt (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG). Die Geschwindigkeit, mit der diese Regelung umgesetzt worden ist, dürfte auch die Deutsche Bahn überrascht haben. Denn der erste Entwurf wurde erst Mitte Oktober 2019 veröffentlicht, die Verabschiedung erfolgte am 21.12.2019. Insofern blieb nur wenig Zeit, Preise und EDV (für das richtige Rechnungslayout) anzupassen. Mit ein wenig Verspätung hat nun auch das BMF mit einer Übergangsregelung nachgezogen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-10 |
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