Das noch geltende Pauschalreiserecht der §§ 651a - 651m BGB sieht zugunsten des Reisenden eine Reihe von rechtlichen Möglichkeiten vor, sich vom Reisevertrag schon vor Reiseantritt oder auch während der Reise zu lösen. Die rechtlichen Folgewirkungen hieraus sind höchst unterschiedlich und in Details nach wie vor rechtlich umstritten. Dies zeigt auch der Umstand, dass am 27.9.2016 vor dem BGH parallel zwei Sachverhalte verhandelt wurden, bei denen es um das Konkurrenzverhältnis zwischen dem Recht auf Vertragsübertragung und dem Anspruch des Reiseveranstalters auf Rücktrittsentschädigung geht.
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