Lieferungen an eine Dialysepraxis, die auf einem Kreuzfahrtschiff betrieben wird, sind gem. einer Entscheidung des FG Hamburg nicht gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 UStG steuerbefreit. Dies gilt auch dann, wenn die angebotenen Schiffsreisen auf Dialysepatienten zugeschnitten werden, indem deren Dialysezeiten nach der Werbung der Kreuzfahrtveranstalter an das jeweilige Reiseprogramm angepasst sind.
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