Die Fördermöglichkeiten im Rahmen der November‐ und Dezemberhilfe wurden nochmals umfassend erweitert. Anträge auf November‐ und Dezemberhilfe sind nur noch bis zum 30.4.2021 möglich, Änderungsanträge bis zum 30.6.2021 und die sog. Schlussabrechnungen bis zum 31.12.2021.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-19 |
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