Das Leasing ist eine spezielle Form der Miete. Ob Leasingverträge umsatzsteuerlich als Lieferung oder als sonstige Leistung zu behandeln sind, bestimmte sich in Deutschland bisher anhand ertragsteuerlicher Abgrenzungskriterien. Nachdem allerdings der EuGH in 2017 zur Abgrenzung entschieden hatte, wurde in 2020 der Umsatzsteuer‐Anwendungserlass angepasst. Die neuen Abgrenzungskriterien gelten bereits zwingend für Verträge, die nach dem 17.3.2020 abgeschlossen wurden bzw. werden. Die Touristik dürfte insbesondere im Hinblick auf das Leasing von Beförderungsmitteln betroffen sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-09 |
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