Seit 1998 weigert sich das Bundesfinanzministerium (BMF), die doppelte Besteuerung von Restaurationsleistungen (vor allem im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Paketveranstalter) im Verwaltungswege zu beseitigen, wie dies beispielsweise in Österreich seit Jahren der Fall ist. Welch absurde Konsequenzen sich daraus für die Praxis ergeben, zeigt der Ablauf der Betriebsprüfung bei einem deutschen Reiseveranstalter.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-02-15 |
Seiten 15 - 17
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