Für den Verkauf von Eintrittskarten gelten im Bereich der Umsatzsteuer Spezialregelungen zur Bestimmung des Leistungsorts. Diesbezüglich hat das BMF mit Schreiben vom 9.6.2021 die Angleichung der deutschen Verwaltungsauffassung an EU-Recht vollzogen und gleichzeitig für eine Klarstellung zur Behandlung von Online-Veranstaltungen gesorgt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.10.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-08 |
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