Das OLG Karlsruhe hat mit am 30.6.2021 verkündeten Urteilen die Voraussetzungen für die Leistungspflicht von Betriebsschließungsversicherungen bei Corona‐bedingter Schließung konkretisiert. Einerseits wurde der Zahlungsanspruch eines Hotels‐Betreibers bejaht; andererseits wurde – bei anderen Bedingungen – der Anspruch des Betriebsinhabers verneint.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-10 |
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