Die Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004 vom 17.2.2005 (im Folgenden: VO) legt ein Mindestniveau für Qualitätsstandards zum Schutz der Fluggäste fest, wodurch die Liberalisierung des Luftverkehrsmarkts um eine für die Verbraucher wichtige Dimension ergänzt worden ist. Die EU-Kommission hat schon früh auf die Grauzonen und Lücken im derzeitigen Wortlaut der VO hingewiesen. Auch die Rechtsprechung hat erhebliche Auswirkungen auf die Auslegung der VO, denn der EuGH wurde häufig von nationalen Gerichten um Klärung bestimmter Vorschriften ersucht. Mit den jetzigen Leitlinien der EU-Kommission (Az.: C-2024/5687) sind Fragen angesprochen worden, welche am häufigsten von Fluggästen und deren Verbänden aufgeworfen wurden. Nachstehend werden einige ausgewählte Schwerpunkte der aktuellen Leitlinien skizziert.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.11.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-11-11 |
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