Aus einem Reisebürobetrieb erreichte uns folgende Anfrage: „Als Vermittler von Reiseleistungen verkaufen wir Reiserücktrittskostenversicherungen sowohl einzeln als auch in der Form von Versicherungspaketen. Unsere Provisionseinnahmen für diese Vermittlung von Versicherungen sind umsatzsteuerfrei. Von einem Maklerbüro wurde uns nunmehr angeboten, die Versicherungen zum Nettopreis abzurechnen. Die Bruttopreise können wir dann mit einer Marge zu üblichen Konditionen selbst bestimmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-05-01 |
Seite 12
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