Die langwierige Lobby-Arbeit der deutschen Tourismusbranche war letztlich erfolgreich: Kurz vor dem Jahresende 2008 ist die BGB-InfoVO mit Wirkung vom 1.11.2008 geändert worden (BGBl. I 2008 Nr. 48 S. 2069). Nunmehr sind variable Katalogpreise bei Pauschalreisen möglich. Der neugefasste § 4 Abs. 2 Nr. 2 der BGB-InfoVO gibt den Katalog-Veranstaltern die Möglichkeit, zur Preisflexibilität der Internet-Anbieter aufzuschließen. Während Letztere mit ihrer Gestaltung der Abgabe-Preise für Pauschalreisen und touristische Dienstleistungen tagesaktuell auf den Markt, auf Angebot und Nachfrage reagieren konnten, waren die über Reisekatalog anbietenden Reiseveranstalter für die gesamte Laufzeit ihrer Kataloge bei Jahreskatalogen also für ein ganzes Jahr an die dort veröffentlichten Endpreise gebunden. Ihrem langen Drängen hat der Gesetzgeber jetzt nachgegeben und mehr Flexibilität für die Katalogpreise ermöglicht.
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