Unser Dauerthema „Drittrabatte“ ist ein typisches Beispiel dafür, dass Lohnsteuer und Sozialversicherung getrennte Wege gehen können. Nach wie vor ist die Frage ungeklärt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang
– die Erhebung von Lohnsteuer (§§ 19 und 38 Einkommensteuergesetz) und von Sozialabgaben (§ 14 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] IV) voneinander unabhängige Rechtsvorschriften sind oder
– das Lohnsteuerrecht und das Sozialversicherungsrecht Priorität für das jeweils andere Rechtsgebiet schaffen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-02-01 |
Seiten 13 - 14
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