Frage: Als Reiseveranstalter kaufen wir gelegentlich Flugtickets ein, die uns getrennt berechnet werden. So erhalten wir beispielsweise von einigen Anbietern für einen Flug von Köln nach Hurghada, der insgesamt 300 € kostet, zunächst eine Rechnung über 280 € und ca. zwei bis vier Wochen später noch eine weitere Rechnung über die Luftsicherheitsgebühr (LuftSiGeb) hinsichtlich der noch ausstehenden 20 €. Wie müssen wir die LuftSiGeb margentechnisch behandeln: Als Teil der steuerfreien Margenerlöse Flug-Drittland oder als eigenständige Sicherheitsleistung, die sowohl innerhalb der EU (Köln) als auch außerhalb der EU (Hurghada) erbracht wird?
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