Ein Mandant (Reiseveranstalter) bietet Mittelmeer-Kreuzfahrten in unterschiedlicher Zusammensetzung an. Neu ist, dass die Betreuung anlässlich der Kreuzfahrt von einer Agentur in Mailand übernommen und den Kunden grundsätzlich mit 50 Euro zusätzlich berechnet wird. Bisher wurde die Margenbesteuerung durchgeführt und die Marge in voller Höhe steuerfrei belassen. Die Provisionen wurden regelmäßig ohne Umsatzsteuer abgerechnet, weil der Ort der vermittelten Leistung nicht im Inland liegt. Anlässlich einer Umsatzsteuer-Prüfung des Finanzamts sind beide Besteuerungsverfahren in die Kritik geraten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-05-01 |
Seiten 12 - 13
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