Dass die beiden für Reiseleistungen maßgeblichen Besteuerungsprinzipien der Regelbesteuerung (nach deutschem Recht anwendbar im B2B-Verhältnis) und der Margenbesteuerung (gem. § 25 UStG anwendbar auf B2C-Reisen, nach EuGH aber auch im B2B-Verhältnis) substanziell derart unterschiedlich sind, dass sie in der praktischen Rechtsanwendung auf gar keinen Fall vermischt werden dürfen, ist der SRTour-Leserschaft längst hinreichend bekannt. Die aktuelle Entwicklung der EU-Besteuerungslandschaft gibt allerdings Anlass dazu, den Status quo sowie erwartbare Tendenzen erneut intensiver ins Licht zu heben.
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