Dass die beiden für Reiseleistungen maßgeblichen Besteuerungsprinzipien der Regelbesteuerung (nach deutschem Recht anwendbar im B2B-Verhältnis) und der Margenbesteuerung (gem. § 25 UStG anwendbar auf B2C-Reisen, nach EuGH aber auch im B2B-Verhältnis) substanziell derart unterschiedlich sind, dass sie in der praktischen Rechtsanwendung auf gar keinen Fall vermischt werden dürfen, ist der SRTour-Leserschaft längst hinreichend bekannt. Die aktuelle Entwicklung der EU-Besteuerungslandschaft gibt allerdings Anlass dazu, den Status quo sowie erwartbare Tendenzen erneut intensiver ins Licht zu heben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-09 |
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